"Es gibt vielerlei Lärm, aber nur eine Stille" (Kurt Tucholsky)

Mangelhafter Schallschutz ist einer der häufigsten Baumängel. Auch wenn die (Mindest-) Anforderungen an den Schallschutz für bestimmte Gebäude und / oder Nutzungen bauaufsichtlich gemäß der Norm DIN 4109 in Deutschland öffentlich-rechtlich geschuldet sind, ist es bei einer Einhaltung dieser Anforderungen häufig nicht möglich seine Ruhe zu finden.

 

Daher können gegenüber den öffentlich-rechtlichen Anforderungen höhere Anforderungen in Form privatrechtlicher Vereinbarungen z. B. nach der Norm Beiblatt 2 zu DIN 4109, gemäß der Richtlinie VDI 4100, getroffen werden.

 

Wir beraten Sie welches Schallschutzniveau geschuldet wird und bei welchem - zum Teil bauteilbezogenem Niveau - im allgemeinen ein ungestörtes Wohnen und Arbeiten möglich ist.

Unsere Leistungen im Fachbereich des Schallschutzes im Hochbau umfassen:

Schallschutz in Gebäuden

Gern beraten wir Sie zum Stand der Technik, erarbeiten Maßnahmen und ermitteln Anforderungen ...

 

Außenlärm

Sie fühlen sich durch Lärm aus der Umgebung gestört. Gern beraten wir Sie zu schalltechnisch geeigneten Maßnahmen ...

Messungen

Gern bieten wir Ihnen die Durchführung  von Messungen, Bewertungen und Prüfungen unverbindlich an.

 


Urteile

Urteile zu Belästigung durch die Übertragung von Schall in Gebäuden

Stand der Technik

Welches Schallschutzniveau wird aktuell als Anforderung geschuldet.

Eine Begriffserläuterung.

Normen und Richtlinien

Ein Überblick über schalltechnische Normen und Richtlinien.