Die Bauakustik befasst sich mit der Ausbreitung von Schall durch Bauteile oder Konstruktionen in Gebäuden und Prüfständen. Aufgabe der Bauakustik ist unter Anderem die Berechnung, Messung und Bewertung der Schalldämmung von Trennwänden und -decken, Fensterelementen und Außenwänden.
Die Bauvorlagenverordnung verlangt im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren ein Gutachten zum Nachweis eines (Mindest-)
Schallschutzes. Wir erarbeiten für Sie ...
Sie fühlen sich durch Lärm aus der Umgebung oder von Geräuschen innerhalb des Gebäudes gestört. Gern beraten wir Sie. ...
Wir messen normgerecht den Trittschallpegel, bestimmen das notwendige Bau-Schalldämm-Maß und messen die Geräusche gebäudetechnischer Anlagen.
Um die zum Teil bauaufsichtlich vorgegebenen (Mindest-)Anforderungen an den Schallschutz gemäß der Norm DIN 4109 nachzuweisen, ist eine genaue Kenntnis und/oder Definition der Materialien und des konstruktiven Aufbaus der Bauteile erforderlich.
Anhand standardisierter Verfahren kann auf dieser Grundlage das zu erwartende Schallschutzniveau im Gebäude berechnet oder messtechnisch bestimmt, können Schwachstellen zum Beispiel in Form einzelner Trennbauteile vor der Erstellung erkannt und ggf. durch Maßnahmen verhindert und somit zumeist teure Nachbesserungen vermieden werden.
IBAB
IngenieurBüro für Akustik im Bau
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