Die Bauvorlagenverordnungen der Länder verlangen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren ein wissenschaftliches Gutachten zum Nachweis der öffentlich rechtlichen Vorgaben des (Mindest-)Schallschutzes nach der Norm DIN 4109. Die wesentlichen Vorgaben dieser Norm sind Grenzwerte für den Schutz gegen Außenlärm wie z. B. Verkehrslärm, nachbarliche Nutzung und sonstige Lärmemissionen. Hierbei wird im Wesentlichen zwischen Luftschall und Körper- bzw. Trittschall unterschieden.
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IngenieurBüro für Akustik im Bau
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