Erstellung von Nachweisen zum Schallschutz

Die Bauvorlagenverordnungen der Länder verlangen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren ein wissenschaftliches Gutachten zum Nachweis der öffentlich rechtlichen Vorgaben des (Mindest-)Schallschutzes nach der Norm DIN 4109. Die wesentlichen Vorgaben dieser Norm sind Grenzwerte für den Schutz gegen Außenlärm wie z. B. Verkehrslärm, nachbarliche Nutzung und sonstige Lärmemissionen. Hierbei wird im Wesentlichen zwischen Luftschall und Körper- bzw. Trittschall  unterschieden.

 

Wir unterstützen Sie hierbei mit folgenden Leistungen:

  • Festlegung von geeigneten Vereinbarungen zum Schallschutzniveau z. B. nach der Norm DIN 4109, Beiblatt 2 zu der Norm DIN 4109, der Richtlinie VDI 4100.
  • Normgerechte Berechnung schalltechnischer Parameter von Bauteilen in Gebäuden z. B. nach der Norm DIN 4109-2, Beiblatt 1 zu der Norm DIN 4109, DIN EN ISO 12354.
  • Nachweisführung von (Sonder-)Bauteilen durch Messungen an Musterbauteilen und/oder fertiggestellten Bauteil (in situ) z. B. nach der Norm DIN EN ISO 140, DIN EN ISO 10052.
  • Erstellung von geeigneten Vorlagen für den Schallschutznachweis im Genehmigungsverfahren.