Unerwünschter Schall wird nach der Norm DIN 1320 als Lärm bezeichnet und häufig an Büroarbeitsplätzen als der schwerwiegendste Störfaktor empfunden. In Mehrpersonenbüros klagen Beschäftigte oftmals über Ablenkung und Störung aufgrund schlechter akustischer Bedingungen. Größter Faktor ist dabei neben den sonstigen im Büro und / oder Gebäude erzeugten oder von außerhalb eindringenden Geräuschen die verständliche Sprache aus der Umgebung.
Der oftmalige Wunsch nach Offenheit und Transparenz in der Architektur und auch nach Flexibilität und Flächenverdichtung in der Raumgestaltung stellt dabei hohe Anforderungen an die akustischen Bedingungen.
Die zentrale akustische Aufgabe der Büroplanung ist deshalb die Minimierung des störenden Sprachschalls von Mitarbeitern in nicht kommunikativen Situationen sowie die Herstellung eines akustischen Komfortempfindens in Büroräumen durch ausreichende Dämmung, Absorption, Schirmung und gegebenenfalls Maskierung.
Es ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten gesetzliche Regelungen bestehen. Dies betrifft insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die sich darauf stützenden Arbeitsstättenregeln.
Wir beraten Sie wie die schalltechnischen Anforderungen an diese Räume nachgewiesen werden können, erarbeiten wirtschaftliche und ästhetische Maßnahmenkonzepte zur
Verbesserung der raumakustischen Konditionen und weisen die akustischen Parameter durch normgerechte Messungen nach.
IBAB
IngenieurBüro für Akustik im Bau
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